Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

LWLogAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.
Fachlagerist/Fachlageristin,
2.
Fachkraft für Lagerlogistik

werden staatlich anerkannt.

§ 2