Gesetze / Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterverordnung
LandBauMechMstrV§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk.