Gesetze / Lederherstellungs- und Gerbereitechnikausbildungsverordnung
LederGerbAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf der Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik wird staatlich anerkannt nach
1.
§ 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und
2.
§ 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 2 Nummer 40 Gerber der Handwerksordnung.