Gesetze / Lederherstellungs- und Gerbereitechnikausbildungsverordnung

LederGerbAusbV

§ 9 Prüfungsbereiche von Teil 1

Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie
2.
Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.
§ 8 § 10