Gesetze / Leichtflugzeugbauer-Ausbildungsverordnung
LeichtflBAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Leichtflugzeugbauer-Ausbildungsverordnung
LeichtflBAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.