Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Lernmittelverordnung
LernMVAnlage 2
Vom Schulträger zusätzlich bereitzustellende Beträge:
für Aussiedler in Eingangsklassen
für den Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“
26,– EUR
für schulpflichtige ausländische Schülerinnen und Schüler
für den muttersprachlichen Unterricht
13,– EUR
für den Unterricht in „Deutsch als Fremdsprache“
26,– EUR