Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Lernmittelverordnung

LernMV

Anlage 2

Vom Schulträger zusätzlich bereitzustellende Beträge:

für Aussiedler in Eingangsklassen

für den Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“

26,– EUR

für schulpflichtige ausländische Schülerinnen und Schüler

für den muttersprachlichen Unterricht

13,– EUR

für den Unterricht in „Deutsch als Fremdsprache“

26,– EUR

§ 15