Gesetze / Rinder-Leukose-Verordnung

LeukoseV 1976

§ 3

Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

§ 2 § 3a