Gesetze / LmhFortbPrüfV · BGBl I 2015, 1980

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk

28 Normen · ausgefertigt 10.11.2015 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
  3. § 2 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
  4. § 3 Teile des Fortbildungsabschlusses
  5. § 4 Nachweis des Erwerbs der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Qualifikationen
  6. § 5 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
  7. § 6 Inhalte der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“
  8. § 7 Handlungsbereich „Informationen zu Rohstoffen und Herstellungsweisen aufbereiten und weitergeben“
  9. § 8 Handlungsbereich „Vertriebskonzepte entwickeln“
  10. § 9 Handlungsbereich „Warenströme und Retourenmanagement organisieren“
  11. § 10 Handlungsbereich „Qualitätsmanagement gestalten, Maßstäbe für die Lebensmittelqualität bestimmen und die Einhaltung von Qualitätsvorgaben systematisch überwachen“
  12. § 11 Handlungsbereich „Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und für die Verkaufsleitung nutzen“
  13. § 12 Handlungsbereich „Marketing- und Präsentationskonzepte planen, umsetzen und optimieren“
  14. § 13 Handlungsbereich „Gastronomiekonzepte für Imbiss, Café und Außer-Haus-Service ausgestalten und realisieren“
  15. § 14 Handlungsbereich „Verkaufs-, Verhandlungs- und Beratungsgespräche fachlich vorbereiten, führen und auswerten“
  16. § 15 Handlungsbereich „Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, fördern und schulen“
  17. § 16 Gliederung der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“
  18. § 17 Schriftliche Prüfung
  19. § 18 Praktische Prüfung
  20. § 19 Projektarbeit
  21. § 20 Arbeitsaufgabe
  22. § 21 Gesprächssimulation
  23. § 22 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  24. § 23 Bewerten der Prüfungsleistungen
  25. § 24 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  26. § 25 Zeugnisse
  27. § 26 Übergangsvorschriften
  28. § 26 Wiederholung der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“
  29. § 27 Inkrafttreten
  30. Anlage 1 (zu den §§ 23 und 24) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  31. Anlage 2 (zu § 25) Zeugnisinhalte