Gesetze / Lebensmittelhandwerkfortbildungsprüfungsverordnung

LmhFortbPrüfV

§ 16 Gliederung der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“

Die Prüfung gliedert sich in

1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine praktische Prüfung.
§ 15 § 17