Gesetze / Gesetz über den Beruf des Logopäden

LogopG

§ 11

§ 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.

§ 9 § 11