Gesetze / Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

LohnUGAÜV 3

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft und am 31. Dezember 2019 außer Kraft.

§ 2