Gesetze / Vierte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

LohnUGAÜV 4

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.

§ 2