Gesetze / Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
LohnUGAÜV 6§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.
Gesetze / Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
LohnUGAÜV 6Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.