Gesetze / Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

LohnUGAÜV 6

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.

§ 2