Gesetze / Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
LottStVereinfV§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
LottStVereinfVDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.