Gesetze / Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

LuftBO

§ 23 Verwendung des Luftfahrzeugs

Ein Luftfahrzeug darf nur in Übereinstimmung mit dem im Lufttüchtigkeitszeugnis eingetragenen Verwendungszweck (Kategorie) betrieben werden.

§ 22 § 24