Gesetze / Mehrseitiges Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge

LuftFzgÜbk

Art 3

Jedem Antrag auf Ausstellung oder Gültigkeitserklärung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses gemäß Artikel 2 sind die in der Liste zu diesem Übereinkommen aufgeführten Unterlagen beizufügen.

Art 2 Art 4