Gesetze / Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
LuftGerPV1998DV 1§ 12 Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer Stellen
Die nach § 5 Abs. 1 LuftGerPV geforderte umfassende Nachprüfung kann auch eine Instandhaltungsprüfung nach § 11 Abs. 2 LuftGerPV sein.