Gesetze / Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

LuftGerPV1998DV 1

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für Stellen, die Luftfahrtgerät instandhalten, ändern oder prüfen. Sie gilt nicht für Stellen, die Luftsportgerät instandhalten, ändern oder prüfen.

§ 2