Gesetze / Verordnung über Luftfahrtpersonal
LuftPersVAnlage 3 (zu § 27)
(BGBl. I 2014, 2256 — 2257)
Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung
| A | Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung |
| B | Beabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit |
| C | Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbildungsleiters sowie der Lehrberechtigten, bei Lehrberechtigten zusätzlich die Angabe der Qualifikationen inklusive der Bereiche, in denen die Lehrberechtigten tätig sind (Theorie, Simulator etc.) |
| D | Name und Anschrift des Flugplatzes oder der Betriebsstätte, auf dem oder in der die Ausbildung durchgeführt werden soll |
| E | Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe: – der Luftfahrzeugklasse/-art und ggf. des Luftfahrzeugmusters, – von Eintragung(en) im Luftfahrzeugregister, – des/der eingetragenen Halter(s), – der Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses |
| F | Art der Ausbildung, die in der Ausbildungseinrichtung durchgeführt werden soll: Theoretische Ausbildung Praktische Flugausbildung Klassenberechtigungen Weitere Berechtigungen (z. B. Schleppberechtigung) |
| G | Angaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden |
| H | Angaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung |
| I | Erklärung, dass 1. die Angaben zu A bis H richtig sind, 2. die Ausbildung in Übereinstimmung mit den in § 2 Absatz 1 genannten Vorschriften durchgeführt wird. |
| Datum Unterschrift | |