Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 175 - 176
Der Bewerber zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung muss bis zur Meldung zur theoretischen Prüfung einen Befähigungsnachweis der Kenntnisse gemäß der Pflanzenschutz – Sachkundeverordnung vorlegen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Die theoretische Ausbildung muss mindestens 30 Unterrichtsstunden in den nachfolgenden Sachgebieten umfassen:
Gesetzliche Grundlagen
-fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung
-historische Entwicklung Düngung und Pflanzenschutz
-Außenlandungen und –starts mit Luftfahrzeugen
-Unterschreitung von Sicherheitsmindesthöhen, Arbeitsflüge
-Abwerfen und Ablassen von Gegenständen oder anderen Stoffen
-Rechtsvorschriften für den Umgang mit Chemikalien
–Befähigungsnachweis Sachkunde nach Pflanzenschutzgesetz
–produktabhängige Vorschriften
–Besonderheiten im Einzugsgebiet
Kenntnisse über Streu- und Sprühmittel
-Schadursachen, unbelebte und belebte Schadverursacher, Bakterien, Viren, Pilze
-höhere Pflanzen und tierische Schädlinge
-Mittelaufbau der Fungizide, Insektizide, Rodentizide, Nemazide, Mulluskizide
-mineralische Düngemittel, Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium
Technik
-physikalische und chemische Bekämpfungsmaßnahmen
-Applikationsverfahren: Streuen, Stäuben, Sprühen, Spritzen, Abwurf
-Gewässerschutz, Oelhavariebekämpfung
-Spezialaufgaben (z. B. gezieltes Abwerfen von Hilfsgütern etc.)
-Transport und Lagerung der Chemikalien
-Beladung des Luftfahrzeuges
-bauliche Voraussetzungen (Beladeplätze, Umweltschutz)
-Maßnahmen für den Havariefall
-Funktion, Aufbau und Wirkungsweise der Applikationstechnik; Bedienung und Kontrolle; Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
-Hygiene im und nach dem Arbeitsprozess, Arbeits- und Gesundheitsschutz
Flugvorbereitung und -durchführung
-Aufwandmengen je ha, Durchfluglänge und Schlaggröße, Arbeitsbreite
-Einfluss meteorologischer Faktoren auf die Flugdurchführung
-Durchführung von Arbeitsflügen, Flugtaktik
-Beachtung von Belangen des Umweltschutzes
-Fliegen in Bodennähe, Windeinfluss und Turbulenzen, Steig- und Sinkflug, Arbeitsflugkurve
-gebräuchliches Kartenmaterial, Maßstäbe, Darstellungen
-Dokumentation, Qualitätssicherung
-Auswahl von Notlandeflächen, Notverfahren
-Abstände zu Hindernissen, insbesondere Freileitungen