Gesetze / Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)
LuftPersVDV 2Anlage 8B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 142 - 143
Flugausbildung auf Luftschiffen
Flugvorbereitung, Flugplanung, Transport-/Verlegungsplanung für Bodenmannschaft
Ablegen vom Mast und Manöver am Boden
Steigflug
Flugübungen
Bestimmung der statischen Schwere im Flug und Trimmung
Sinkflug
Anflug
Landungen
Bodenmanöver/ Anlegen an den Mast/ Sicherung des Luftschiffes
Sprechfunkverkehr
Gebrauch der Klarlisten
Kommunikation und Zusammenwirken mit der Bodenmannschaft
Notverfahren
Anmerkung: Alle Elemente der Flugausbildung sind auch Bestandteil der Nachtflugausbildung.
Anmerkung: Abweichungen von den oben genannten Ausbildungsinhalten aufgrund bauartbedingter Besonderheiten der in der Ausbildung verwendeten Luftschiffmuster werden mit dem Ausbildungshandbuch genehmigt.