Gesetze / Gesetz zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts
LuftRAAbkDGEingangsformel
Die Reichsregierung hat zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts (Reichsgesetzbl. II S. 1039) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: