Gesetze / Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2023
LuftVStAbsenkV 2023§ 1 Steuersätze 2023
Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2023 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
1.
| in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: | 12,73 Euro, |
2.
| in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: | 32,25 Euro, |
3.
| in anderen Ländern: | 58,06 Euro. |