Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz)/Barsc

Luzyca

Anlage 1

Abgrenzung der Schutzzonen

1. Vorbemerkung

Das Wasserwerk Forst (Lausitz) der Stadtwerke Forst GmbH befindet sich im Forster Ortsbereich Keune südlich der Triebeler Straße. Die Wasserfassungen liegen in einer südwestlich und in einer südöstlich des Wasserwerkes gelegenen Galerie in einem Wald. Die Brunnen befinden sich in einem Abstand von ca. 20 m bis ca. 310 m vom Wasserwerk entfernt.

Hinweis:

Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.

Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Gewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.

2. Fassungsbereich (Zone I)

Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkte.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.

Brunnennummer

Ost-Wert (m)

Nord-Wert (m)

1

34 75 584

57 30 178

2

34 75 633

57 30 230

3

34 75 690

57 30 243

4

34 75 742

57 30 260

5

34 75 786

57 30 269

6

34 75 803

57 30 297

7

34 75 889

57 30 256

8

34 75 938

57 30 234

9

34 75 962

57 30 196

10

34 75 981

57 30 143

11

34 76 004

57 30 100

Die Flurstücke 979, 980 und 981 der Flur 33 der Gemarkung Forst (Lausitz) werden von den Zonen I teilweise erfasst.

3. Engere Schutzzone (Zone II)

Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I.

Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II beginnt an der Mündung der Straße „Am Wasserwerk“ in den Forstweg. Die gesamte Zone II befindet sich in der Flur 33 der Gemarkung Forst (Lausitz).

Beginnend an der Mündung der Straße „Am Wasserwerk“ in den Forstweg verläuft die äußere Grenze der Zone II ca. 44 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Forstweg und der südwestlichen Grenze des Flurstücks 1137 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort entlang den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 1137, 1136 und 1135 bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 1135, von dort entlang den südwestlichen und nordwestlichen Grenzen des Flurstücks 1134 bis zu dessen nördlichem Eckpunkt, von dort entlang den süd-westlichen, nordwestlichen und nordöstlichen Grenzen des Flurstücks 1131 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 75 556 N: 57 30 315, von dort ca. 10 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Sandweg querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1010, von dort entlang den nordwestlichen und nordöstlichen Grenzen des Flurstücks 1010 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1008, von dort entlang den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 1008 und 1005 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 1005 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1004, von dort entlang den nordwestlichen und nordöstlichen Grenzen des Flurstücks 1004 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 193 m entlang der nordwestlichen Grenze des Straßenflurstücks 982 der Straße „Am Wasserwerk“ bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der Triebeler Straße (L 22), von dort ca. 620 m in südöstlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Straßenflurstücks 794 der L 22, die Straße „Am Wasserwerk“ querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Straßenflurstücks 853 des Dornbuschweges, von dort ca. 485 m entlang der nördlichen Grenze des Straßenflurstücks 853 des Dornbuschweges bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt am Forstweg, von dort ca. 186 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Wegeflurstück 978 des Forstweges bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 75 642 N: 57 30 089, von dort ca. 12 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Forstweg querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 969, von dort entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 969 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort entlang den südwestlichen Grenzen der Flurstücke 969 und 970 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort entlang den südöstlichen und südlichen Grenzen des Flurstücks 971 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an der Feldstraße, von dort entlang der Feldstraße bzw. der Grenze zur Flur 32 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 973/3, von dort entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 973/3 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 75 505 N: 57 30 110, von dort ca. 5,5 m entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 975, von dort entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 975 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort entlang den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 975 und 976 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 976 am Forstweg, von dort ca. 18 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Straßenflurstück 886 des Forstweges bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 75 468 N: 57 30 182, von dort ca. 13,5 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Forstweg querend bis zur Mündung der Straße „Am Wasserwerk“ in den Forstweg, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Zone II

Folgende Flurstücke liegen vollständig oder teilweise (tw.) in der Schutzzone II:

Gemarkung Forst (Lausitz) , Flur 33

Flurstücke:

886 (tw), 969 bis 972, 973/2, 973/3, 973/4, 975, 976, 978 bis 981 (alle tw.), 982, 1004, 1005, 1008, 1009, 1010, 1128/1 (tw.), 1129 bis 1131, 1134 bis 1137 und 1331 (tw.).

4. Weitere Schutzzone (Zone III)

Die innere Grenze der Zone III verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.

Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III beginnt an der Mündung der Straße „Am Hirschsprung“ in den Forstweg.

Beginnend an der Mündung der Straße „Am Hirschsprung“ in den Forstweg verläuft die äußere Grenze der Zone III ca. 55 m in südöstlicher Richtung entlang dem Forstweg und den nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 11, 12 und 13 der Flur 32 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 75 295 N: 57 30 289, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 33 der Gemarkung Forst (Lausitz) ca. 12 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Forstweg querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1153, von dort ca. 217 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Wege-Flurstücks 1162 des Buschweges bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt am Dünenweg, von dort ca. 49 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Wege-Flurstücks 1217 des Dünenweges bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt am Sandweg, von dort ca. 16 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Sandweg querend, bis zum westlichen Eckpunkt des Flurstücks 1046, von dort ca. 18 m in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Wege-Flurstücks 1128/1 des Sandweges bis zum westlichen Eckpunkt des Flurstücks 1045/4, von dort ca. 297 m in nordöstlicher Richtung entlang den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 1045/4 bis 1045/8, 1044/1, 1042, 1041, 1038 und 1037 bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 1037 an der Triebeler Straße, von dort ca. 53 m in südöstlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Straßen-Flurstücks 794 der Triebeler Straße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 75 748 N: 57 30 584, von dort ca. 213 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Triebeler Straße querend, und dann entlang den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 360, 359 und 358/3 bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 358/3, von dort ca. 760 m in südöstlicher Richtung entlang den südwestlichen Grenzen der Wege-Flurstücke 344, 420, 419, 418, 411, 410 und 392 eines ehemaligen Feldweges nördlich der Keuneschen Alpen bis zum südöstlichen Eckpunkt des Wege-Flurstücks 392, von dort ca. 101 m in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 393/1 bis zu dessen östlichem Eckpunkt, von dort ca. 3,5 m entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 1381 des Keuneschen Grabens querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 76 582 N: 57 30 172 auf der südlichen Grenze des Graben-Flurstücks 1381, von dort ca. 105 m in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Keuneschen Grabens bis zur nordöstlichen Bebauungsgren ze des Edelweißweges, von dort ca. 139 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Graben-Flurstücks 1381 bis zur Südgrenze der Ackerstraße, von dort ca. 91 m in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Straßen-Flurstücks 693/6 der Ackerstraße bis zur Mündung in die Keuner Straße, von dort ca. 100 m in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenzen der Straßen-Flurstücke 693/6 der Keuner Straße, das Graben-Flurstück 1380 querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 1306, von dort ca. 18 m entlang der südwestlichen Grenze des Graben-Flurstücks 1380, die Keuner Straße querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 582 (Schule), von dort ca. 270 m in südöstlicher und südlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Flurstücke 1380, 596, 594 und 622, die Straße „Am Sandberg“ querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 619, von dort ca. 3 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 622 querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 623, von dort ca. 107 m in südwestlicher und dann ca. 76 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der östlichen Grenze der Flur 33 in der Gemarkung Forst (Lausitz) bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt am Sophienweg, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 31 der Gemarkung Forst (Lausitz) ca. 182 m in südöstlicher Richtung entlang den südwestlichen Grenzen der Wege-Flurstücke 338 und 343 des Sophienweges bis zum nördlichen Eckpunkt des bebauten Flurstücks 75/1, von dort ca. 68 m in südwestlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 75/1 und entlang einer gedachten geraden Linie, die Triebeler Straße querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 45, von dort ca. 131 m in südöstlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Straßen-Flurstücks 168 der Triebeler Straße bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 356, von dort ca. 201 m in südlicher Richtung entlang den östlichen Grenzen der Flurstücke 70/3, 68/2, 68/1 und 384 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 77 016 N: 57 29 096, von dort ca. 48 m in östlicher Richtung entlang der Ackergrenze bis zu einem Punkt am Wald mit den Koordinaten O: 34 77 063 N: 57 29 088, von dort ca. 80 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der Ackergrenze bis zu einem Punkt an der Waldgrenze mit den Koordinaten O: 34 77 044 N: 57 29 010, von dort ca. 209 m in südöstlicher Richtung entlang der Waldgrenze bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 382 am Waldweg in Ver längerung des Preschner Weges, von dort ca. 1336 m in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Wege-Flurstücks 198, bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 11 der Gemarkung Groß Schacksdorf ca. 529 m in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Wege-Flurstücks 9/1 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 77 228 N: 57 27 081, von dort ca. 254 m in südlicher Richtung entlang dem Waldweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 77 233 N: 57 26 824 an der Bundesautobahn 15 (BAB 15), von dort ca. 439 m in nordwestlicher Richtung entlang der BAB 15 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 76 914 N: 57 27 124, von dort ca. 68 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die BAB 15 am Autobahn-Kilometer 57,5 querend, bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 44 (Rastplatz Autobahn), von dort ca. 62 m in südlicher, dann ca. 67 m in südwestlicher und dann ca. 61 m in südöstlicher Richtung entlang der Grenze des Rastplatz-Flurstücks 44 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 76 913 N: 57 26 908 an einem von Süden kommenden Graben, von dort ca. 552 m in südlicher Richtung entlang dem Forstweg westlich der Forstabteilungen 1720a6 und 1720a3 bis zur Mündung auf einen Waldweg mit den Koordinaten O: 34 76 916 N: 57 26 356 am südöstlichen Eckpunkt der Forstabteilung 1720a3, von dort ca. 427 m in westlicher Richtung entlang einem Waldweg bis zu einer Waldwegekreuzung am nordöstlichen Eckpunkt der Forstabteilung 1717a4, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 4 der Gemarkung Groß Schacksdorf ca. 156 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 76 386 N: 57 26 236 auf dem Dammweg des Spitzteiches, von dort ca. 153 m in südwestlicher Richtung auf den Dammwegen des Spitzteiches und des Großen Langteiches bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 76 315 N: 57 26 103, von dort ca. 420 m in westnordwestlicher, dann ca. 192 m in südwestlicher, dann ca. 91 m in westlicher und dann ca. 76 m in südwestlicher Richtung entlang dem Weg über die Dämme des Großen Langteiches und des Kleinen Lissitzen bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 9/2 an der Kreuzung mit dem Graben 18, von dort ca. 1350 m in nordnordwestlicher und dann ca. 1175 m in nördlicher Richtung entlang dem Graben 18 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 74 953 N: 57 28 360 an der BAB 15, von dort ca. 85 m in nordöstlicher Richtung entlang den südöstliche n Grenzen der Flurstücke 172 und 173 der Flur 35 in der Gemarkung Forst (Lausitz), die BAB 15 bei Autobahn-Kilometer 54,6 querend, bis zur Grabenunterführung des Grabens 13 unter einen Feldweg mit den Koordinaten O: 34 75 017 N: 57 28 414, von dort ca. 492 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Graben 13 (Flurstück 71) bis zum westlichen Eckpunkt des Flurstücks 80 der Flur 35 der Gemarkung Forst (Lausitz), von dort ca. 280 m in nordöstlicher Richtung entlang den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 80 und 104 der Flur 35 der Gemarkung Forst (Lausitz), und dann entlang einer gedachten geraden Linie, den Feldweg in Verlängerung des Domsdorfer Kirchweges querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 74 857 N: 57 28 986, von dort ca. 105 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Feldweg bis zum westlichen Eckpunkt des Milchviehanlagen-Flurstücks 110 der Flur 35 der Gemarkung Forst (Lausitz), von dort ca. 251 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 110 und dann entlang einem Fahrweg bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 351 der Flur 34 der Gemarkung Forst (Lausitz), von dort ca. 14 m in nordwestlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 351 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 74 914 N: 57 29 257 unter der 110 kV-Freileitung, von dort ca. 59 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der 110 kV-Leitung bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 74 946 N: 57 29 307 am Graben 11, von dort ca. 240 m in nordwestlicher und dann nördlicher Richtung entlang dem Graben 11 bis zu dessen Mündung in den Graben 10, von dort ca. 69 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Graben 10 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 57 29 581 N: 34 74 901, von dort ca. 310 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und dann entlang der Flurstraße bis zur Märkischen Straße, von dort ca. 50 m in westnordwestlicher Richtung entlang der Märkischen Straße bis zur Straße „Am Hirschsprung“, von dort ca. 507 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der Straße „Am Hirschsprung“ bis zu deren Mündung in den Forstweg, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III.

§ 12