Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz

LAnpG

§ 68 Anwendung auf andere Genossenschaften

Das vorliegende Gesetz ist auf gärtnerische Genossenschaften sowie andere auf der Grundlage des LPG-Gesetzes gebildete Genossenschaften entsprechend anzuwenden.

§ 67 § 69