Gesetze / Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
LwAusbStEignV§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
LwAusbStEignVDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.