Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
LwAusbV 1995§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
LwAusbV 1995Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.