Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
LwAusbV 1995Anlage II (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin - zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 1995, 177 u. 178)
Erstes Ausbildungsjahr
1)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildpositionunter Einbeziehung der Berufsbildpositionenzu vermitteln.
lfd. Nr. 1
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
lfd. Nr. 2.4
Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge,
lfd. Nr. 3
Pflanzenproduktion,
lfd. Nr. 4
Tierproduktion
2)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildpositionunter Einbeziehung der Berufsbildpositionenzu vermitteln.
lfd. Nr. 3
Pflanzenproduktion
lfd. Nr. 2.1
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
lfd. Nr. 2.2
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
lfd. Nr. 2.3
Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
3)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildpositionunter Einbeziehung der Berufsbildpositionenzu vermitteln.
lfd. Nr. 4
Tierproduktion
lfd. Nr. 2.1
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
lfd. Nr. 2.2
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
lfd. Nr. 2.3
Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
Zweites Ausbildungsjahr
1)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionzu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionenfortzuführen.
lfd. Nr. 3
Pflanzenproduktion
lfd. Nr. 1
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
lfd. Nr. 2
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
2)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionzu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionenfortzuführen.
lfd. Nr. 4
Tierproduktion
lfd. Nr. 1
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
lfd. Nr. 2
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
3)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionunter Einbeziehung der Berufsbildpositionenzu vermitteln.
lfd. Nr. 5
betriebliche Ergebnisse
lfd. Nr. 3
Pflanzenproduktion,
lfd. Nr. 4
Tierproduktion
Drittes Ausbildungsjahr
1)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionim Zusammenhang mit den Berufsbildpositionenweiter zu vermitteln und zu vertiefen.
lfd. Nr. 3
Pflanzenproduktion
lfd. Nr. 1
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
lfd. Nr. 2
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
2)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionim Zusammenhang mit den Berufsbildpositionenweiter zu vermitteln und zu vertiefen.
lfd. Nr. 4
Tierproduktion
lfd. Nr. 1
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
lfd. Nr. 2
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
3)
In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind die bisher vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildpositionweiter anzuwenden und zu vertiefen.
lfd. Nr. 5
betriebliche Ergebnisse