Gesetze / Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft
LwAusglAbgV 1971§ 5
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 12. Mai 1971 in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft
LwAusglAbgV 1971Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 12. Mai 1971 in Kraft.