Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft

MühGetreiWiTechAusbV

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.

§ 1 § 3