Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst

MADVDV

§ 1 Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst

Der Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst dauert zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.

§ 2