Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Mahngerichtsvertrag vom 13. Dezember 2005

MAHNGERICHTSVERTRAGSTV_G_2006

Art 1

Dem in Potsdam am 13. Dezember 2005 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg sowie zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte - Mahngerichtsvertrag - wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2