Gesetze / Monoklonale-Antikörper-Verordnung

MAKV

§ 6 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. Die §§ 1 bis 3 treten mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.

§ 5