Gesetze / MAR
MARArt 10 Unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen
(1) Dieser Absatz gilt für alle natürlichen oder juristischen Personen in den Situationen oder unter den Umständen gemäß Artikel 8 Absatz 4.
(2)
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MAR(1) Dieser Absatz gilt für alle natürlichen oder juristischen Personen in den Situationen oder unter den Umständen gemäß Artikel 8 Absatz 4.
(2)