Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

MBPolVDVDV

§ 1 Vorbereitungsdienst

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung ist der Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei.

§ 1a