Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 20 Erholungsurlaub
Die Bundespolizeiakademie bestimmt die Zeiten des Erholungsurlaubs.
Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDVDie Bundespolizeiakademie bestimmt die Zeiten des Erholungsurlaubs.