Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 33 Bestandteile der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus
1.
einer schriftlichen Prüfung,
2.
einer mündlichen Prüfung und
3.
einer praktischen Prüfung.