Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

MBPolVDVDV

§ 33 Bestandteile der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus

1.
einer schriftlichen Prüfung,
2.
einer mündlichen Prüfung und
3.
einer praktischen Prüfung.
§ 31 § 33