Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

MBPolVDVDV

§ 50 Prüfungsamt

Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt zuständig.

§ 49 § 51