Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 50 Prüfungsamt
Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt zuständig.
Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDVFür die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt zuständig.