Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

MBankDVDV

§ 1 Vorbereitungsdienst

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Bankdienstes. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 21 Monate.

§ 2