Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
MDF_2015§ 1 Steuersatz
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 Prozent.