Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

MDF_2015

§ 1 Steuersatz

Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 Prozent.

§ 2