Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

MEDIENSTV_G_1998

§ 1 Zustimmung zum Vertrag

Dem am 3. November 1998 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2