Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 10. Januar 2007 zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
MEDIENSTV_G_2007§ 1
Dem am 10. Januar 2007 vom Land Brandenburg unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.