Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
MEDIENSTV_G_2013§ 1
Dem am 30. August 2013 vom Land Brandenburg unterzeichneten Fünften Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (Fünfter Änderungsstaatsvertrag zum Medienstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.