Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien

MEDIENSTV_G_2023

§ 1

Dem am 6. Juni 2023 vom Land Brandenburg unterzeichneten Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2