Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ werden folgende Prüfungsbereiche geprüft:
1.Rechtsbewusstes Handeln nach
§ 9,
2.Betriebswirtschaftliches Handeln nach
§ 10,
3.Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung nach
§ 11 und
4.Zusammenarbeit im Betrieb nach
§ 12.