Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekosten-Trennungsgeldzuständigkeitsübertragungsverordnung
MIL – RkTrZÜVMILVolltext
Übertragung von Aufgaben
(1) Die Zuständigkeit für
die Berechnung und Zahlung von Reisekosten im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1 des
Landesbeamtengesetzes wird ab den folgenden Zeitpunkten für die nachfolgenden
Bereiche auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen:
für das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ab dem 1. Januar 2014,
für das Landesamt für Bauen und Verkehr ab dem 1. Februar 2014,
für das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ab dem 1. März 2014,
für den Landesbetrieb Straßenwesen ab dem 1. Mai 2014,
für den Landesbetrieb Forst Brandenburg ab dem 1. Januar 2015.
(2) Zu den in Absatz 1
genannten Zeitpunkten wird ebenso die Zuständigkeit für die Bewilligung,
Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld nach § 1 Satz 1 der Brandenburgischen
Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit
§ 9 Absatz 3 der Trennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
29. Juni 1999 (BGBl. I
S. 1533), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 38 der Verordnung vom 12. Februar
2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, auf die Zentrale Bezügestelle des
Landes Brandenburg übertragen.
Vertretung bei Klagen
Im Rahmen der Übertragung
der Zuständigkeit nach § 1 wird die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
ermächtigt, die unter § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Stellen in
verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Dies gilt
auch für Anträge in einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Übergangsvorschrift
Für Anträge auf Berechnung
und Zahlung von Reisekosten sowie auf Bewilligung, Berechnung und Zahlung von
Trennungsgeld, die vor der Übertragung der Zuständigkeit eingegangen sind und
über die noch nicht abschließend entschieden worden ist, verbleibt es bei der
Zuständigkeit der bisher zuständigen Stellen. Dies gilt auch für die Vertretung
in zu diesem Zeitpunkt bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten.