Gesetze / Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“

MISSAufstV

§ 13 Prüfungsamt

Die Universität der Bundeswehr München richtet ein Prüfungsamt ein. Dieses ist zuständig für

1.
die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
2.
die Organisation des Ablaufs der Prüfungen,
3.
die Ausstellung der Abschlusszeugnisse und
4.
die Durchführung von Widerspruchsverfahren.
§ 12 § 14