Gesetze / MKSeuchV 2005 · BGBl I 2004, 3857

Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche

39 Normen · ausgefertigt 27.12.2004 · Änderungen

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Teil 1 · Begriffsbestimmungen
  3. § 1 Begriffsbestimmungen
  4. Teil 2 · Schutzmaßregeln
  5. Abschnitt 1 · Allgemeine Schutzmaßregeln
  6. § 2 Impfungen und Heilversuche
  7. § 2a Früherkennung
  8. Abschnitt 2 · Besondere Schutzmaßregeln
  9. Unterabschnitt 1 · Vor amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
  10. § 3 Verdachtsbetrieb
  11. § 4 Anordnungen für weitere Betriebe
  12. § 5 Kontrollzone
  13. Unterabschnitt 2 · Nach amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
  14. § 6 Öffentliche Bekanntmachung
  15. § 7 Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
  16. § 8 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
  17. § 9 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
  18. § 10 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung
  19. § 11 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
  20. § 12 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
  21. § 13 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
  22. § 14 Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
  23. § 15 Sperrgebiet
  24. § 16 Notimpfung
  25. § 17 Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung
  26. § 18 Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen
  27. § 19 Untersuchungen nach Notimpfung
  28. § 20 Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
  29. § 21 Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen
  30. § 22 Anwendungsvorrang
  31. § 23 Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
  32. § 24 Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren
  33. § 25 Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk
  34. § 26 Tilgungsplan
  35. § 27 Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland
  36. Teil 3 · Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
  37. § 28 Schutzmaßregeln
  38. Teil 4 · Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
  39. § 29 Aufhebung der Schutzmaßregeln
  40. § 30 Wiederbelegung von Betrieben
  41. Teil 5 · Behördliche Anordnungen, Tierseuchenbekämpfungszentrum
  42. § 31 Behördliche Anordnungen
  43. § 31a Weitergehende Maßnahmen
  44. § 32 Tierseuchenbekämpfungszentrum
  45. Teil 6 · Arbeiten mit MKS-Virus
  46. § 33 Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus
  47. § 33a Erlaubnis für das Arbeiten mit MKS-Virus
  48. Teil 7 · Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
  49. § 34 Ordnungswidrigkeiten
  50. § 35 Berechnung von Fristen
  51. § 36 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
  52. Anlage 1 (zu § 15 Absatz 2 Nummer 1) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
  53. Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 3) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
  54. Anlage 3 (zu § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung