Gesetze / MKS-Verordnung

MKSeuchV 2005

§ 6 Öffentliche Bekanntmachung

Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche sowie den Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Einschleppung in den betroffenen Betrieb (Seuchenbetrieb) öffentlich bekannt.

§ 5 § 7