Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

MKUServAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

§ 2