Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
MKUServAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.